Der Aufbau eines Stelleninserats
Ein Stelleninserat folgt einer einfachen Logik: zuerst auffallen, dann überzeugen, dann den Bewerbungsweg ebnen. Diese Bausteine gehören hinein:
1. Stellentitel – der wichtigste Hebel für die Auffindbarkeit
Der Titel entscheidet, ob Ihre Stelle überhaupt gefunden wird – auf der Karriereseite, auf Jobportalen und in Google for Jobs. Nutzen Sie die tatsächlich gesuchte Berufsbezeichnung, keinen internen Fantasietitel («Sales Ninja» findet niemand). Bewährt hat sich: Berufsbezeichnung + Pensum + Region, zum Beispiel «Sachbearbeiter:in Administration 80–100 %, Luzern».
2. Über das Unternehmen
Zwei bis drei Sätze: Was macht Ihr Unternehmen, was zeichnet die Kultur aus, warum lohnt sich der Einstieg? Konkret schlägt generisch – «familiäres 12-köpfiges Team» sagt mehr als «dynamisches Umfeld».
3. Aufgaben
Fünf bis sieben konkrete Tätigkeiten als Aufzählung. Beschreiben Sie den echten Arbeitsalltag, nicht eine Wunschliste. So können Bewerbende einschätzen, ob die Stelle zu ihnen passt.
4. Anforderungen – trennen Sie Muss von Kann
Der häufigste Fehler ist eine zu lange Anforderungsliste, die gute Leute abschreckt. Trennen Sie klar:
- Muss-Kriterien: wirklich unverzichtbar (Ausbildung, Bewilligung, zwingende Kenntnisse)
- Kann-Kriterien: wünschenswert, aber erlernbar – ideal, um auch Quereinsteigende anzusprechen
5. Was wir bieten
Hier verkaufen Sie die Stelle. Konkrete Benefits statt Floskeln: Pensum und Arbeitsmodell (z. B. 60–80 %, Homeoffice-Anteil, Jobsharing), Weiterbildung, Ferien über dem Minimum, Team-Events. Eine Lohnangabe oder -spanne ist in der Schweiz nicht Pflicht (dazu unten), erhöht aber nachweislich die Bewerbungsquote.
6. Bewerbungsweg
Machen Sie das Bewerben einfach: ein klarer Weg (Formular oder E-Mail), eine Ansprechperson mit Namen, optional eine Frist. Je niedriger die Hürde, desto mehr Bewerbungen – ein Online-Formular schlägt «Senden Sie Ihr vollständiges Dossier per Post».
Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden
- Floskeln statt Inhalt: «dynamisch», «teamfähig», «belastbar» sagen nichts. Werden Sie konkret.
- Überlange Anforderungsliste: Wer 15 Muss-Kriterien fordert, bekommt kaum Bewerbungen. Beschränken Sie sich auf das Wesentliche.
- Kein Pensum, kein Ort: Fehlen diese Angaben, klicken viele weiter. Beide gehören in Titel und Text.
- Interner Fantasietitel: wird nicht gesucht und nicht gefunden.
- Diskriminierende Formulierung: «Wir suchen eine junge Sekretärin» ist gleich doppelt problematisch (dazu unten).
Tipps für mehr und passendere Bewerbungen
- Klare, direkte Sprache: kurze Sätze, «Sie/Du» konsequent, kein Behörden-Deutsch.
- Quereinsteigende ansprechen: Wenn Kann-Kriterien erlernbar sind, sagen Sie das explizit – das vergrössert den Bewerberpool spürbar.
- Geschlechtergerechte Sprache: In der Schweiz üblich sind die Doppelnennung («Mitarbeiterin / Mitarbeiter») oder neutrale Funktionsbezeichnungen. Das deutsche «(m/w/d)» ist hierzulande weniger verbreitet. Pflicht ist keine dieser Varianten – aber eine ansprechende, einschliessende Formulierung wirkt professionell.
- Mobil und schnell: Die meisten lesen Inserate am Handy. Kurze Absätze, klare Struktur, ein Bewerbungsbutton, der ohne Login funktioniert.
Rechtliche Pflichten: Mythos vs. Realität
Rund ums Stelleninserat kursieren viele vermeintliche «Pflichten». Die Faktenlage in der Schweiz ist nüchterner:
- Mythos «Es gibt vorgeschriebene Pflichtangaben». Falsch. Für ein gewöhnliches Stelleninserat gibt es keine gesetzliche Inhaltspflicht. Sie entscheiden, was reinkommt.
- Mythos «Der Lohn muss angegeben werden». Falsch. Eine Lohnangabepflicht besteht in der Schweiz nicht (anders als die kommende EU-Lohntransparenzrichtlinie). Empfehlenswert ja, Pflicht nein.
- Mythos «(m/w/d) ist vorgeschrieben». Falsch. Geschlechtergerechte Sprache ist eine Empfehlung. Verboten ist gemäss Gleichstellungsgesetz (Art. 3 GlG) die geschlechtsspezifische Benachteiligung beim Zugang zur Stelle – also ein Inserat, das ohne sachlichen Grund ein Geschlecht ausschliesst oder bevorzugt («nur Männer», «junge Sekretärin gesucht»). Die Sprachform selbst ist nicht das Kriterium.
- Was tatsächlich rechtlich relevant ist: (1) das Diskriminierungsverbot nach Geschlecht (Art. 3 GlG), (2) die Stellenmeldepflicht für betroffene Berufe (Art. 21a AIG, siehe unten) und (3) bei Personalverleih die Pflicht, im Inserat Name, Adresse und den Verleih-Charakter zu nennen (Art. 18 AVG).
Ein allgemeines privatrechtliches Antidiskriminierungsgesetz wie in der EU kennt die Schweiz nicht: Merkmale wie Alter oder Herkunft sind bei privaten Arbeitgebern nicht spezialgesetzlich geschützt (Grenze ist der Persönlichkeitsschutz). Auch das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) bindet private Arbeitgeber bei der Anstellung derzeit nicht. Fair und diskriminierungsfrei zu formulieren ist trotzdem klug – für die Arbeitgebermarke und den Bewerberpool.
Datenschutz beim Bewerbungsweg
Sobald Bewerbende Daten einreichen, gilt das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG, in Kraft seit September 2023). Drei Punkte fürs Inserat und den Bewerbungsweg:
- Datensparsamkeit: Fragen Sie nur ab, was Sie für die Auswahl wirklich brauchen – keine Pflichtfelder zu Zivilstand, Konfession oder Foto «zur Sicherheit».
- Transparenz: Bewerbende sollen wissen, wer ihre Daten bearbeitet und wie lange.
- Löschung nach Absage: Nicht berücksichtigte Dossiers gehören nach Abschluss des Verfahrens gelöscht – ausser die Person willigt in eine Aufnahme in den Talent-Pool ein.
Eine Recruiting-Software nimmt Ihnen das ab: strukturierte Formulare statt offener E-Mail-Postfächer, klare Aufbewahrungsfristen und dokumentierte Einwilligungen.
Veröffentlichen – und die Stellenmeldepflicht beachten
Bevor Sie publizieren, prüfen Sie eine Pflicht, die viele KMU übersehen: die Stellenmeldepflicht (Art. 21a AIG). Für Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote von 5 % oder mehr muss die Stelle zuerst exklusiv dem RAV gemeldet werden. Danach gilt eine Sperrfrist von 5 Arbeitstagen, in der nur beim RAV registrierte Stellensuchende Zugriff haben – erst danach darf öffentlich ausgeschrieben werden. Verstösse können mit Busse bis zu CHF 40'000 geahndet werden (Art. 117a AIG).
Welche Berufe betroffen sind, legt das SECO jährlich neu fest – die Liste ändert sich. Prüfen Sie Ihren Beruf direkt mit unserem Stellenmeldepflicht-Checker oder lesen Sie die Details im Ratgeber Stellenmeldepflicht Schweiz.
Ist die Stelle frei zur Veröffentlichung, gilt: möglichst viele relevante Kanäle. Mit einer Recruiting-Software erfassen Sie das Inserat einmal und spielen es per Multiposting auf die eigene Karriereseite, jobs.ch, CH-Media-Portale, den Job-Room und Google for Jobs aus – die Meldepflicht wird dabei automatisch geprüft und die Sperrfrist eingehalten.
Vorlage: Muster-Stelleninserat zum Übernehmen
Diese Vorlage können Sie eins zu eins anpassen:
[Berufsbezeichnung] [Pensum %], [Ort] (m/w)
Über uns
Die [Firma] ist [ein/eine] [Kurzbeschreibung, Branche, Grösse] in [Region]. Bei uns erwartet Sie [ein bis zwei Sätze zur Kultur].
Ihre Aufgaben
– [Aufgabe 1]
– [Aufgabe 2]
– [Aufgabe 3]
– [Aufgabe 4]
Das bringen Sie mit
Muss: [Ausbildung/Erfahrung], [zwingende Kenntnisse]
Von Vorteil: [erlernbare Kann-Kriterien]
Das bieten wir
– [Pensum/Arbeitsmodell, Homeoffice-Anteil]
– [Lohnspanne, optional]
– [Weiterbildung, Ferien, Benefits]
Bewerbung
Senden Sie uns Ihre Unterlagen über [Link/Formular]. Fragen beantwortet [Name, Funktion, Kontakt] gerne.
Inserat erstellen, prüfen und überall veröffentlichen
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