Stellenmeldepflicht-Checker Schweiz
Prüfen Sie in Sekunden, ob eine offene Stelle gemäss Art. 21a AIG dem RAV gemeldet werden muss — und was die 5-tägige Sperrfrist für Ihre Ausschreibung bedeutet. Einfach den Beruf eingeben.
1Beruf oder Tätigkeit eingeben
2Was bedeutet die Stellenmeldepflicht?
Seit 2018 müssen Stellen in Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote ab 5 % zuerst exklusiv dem RAV gemeldet werden (Art. 21a AIG, «Inländervorrang light»). Nach der Meldung gilt eine 5-tägige Sperrfrist: In dieser Zeit erhalten beim RAV gemeldete Stellensuchende einen Informationsvorsprung — die Stelle darf noch nicht öffentlich ausgeschrieben werden. Die meldepflichtigen Berufsarten legt das SECO jährlich neu fest.
Mehr dazu im Ratgeber: Stellenmeldepflicht Schweiz — was KMU zu Art. 21a AIG wissen müssen.
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3Häufige Fragen
Was ist die Stellenmeldepflicht in der Schweiz?
Seit 2018 müssen Arbeitgeber offene Stellen in Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote ab 5 Prozent zuerst exklusiv dem RAV melden (Art. 21a AIG, sogenannter Inländervorrang light). Erst nach Ablauf einer Sperrfrist darf die Stelle öffentlich ausgeschrieben werden.
Wie lange dauert die RAV-Sperrfrist?
Die Sperrfrist beträgt 5 Arbeitstage ab der Meldung beim RAV. Während dieser Zeit erhalten beim RAV gemeldete Stellensuchende einen Informationsvorsprung und die Stelle darf nicht öffentlich ausgeschrieben werden.
Welche Berufe sind meldepflichtig?
Welche Berufsarten meldepflichtig sind, legt das SECO jährlich anhand der Arbeitslosenquote fest. Mit dem Stellenmeldepflicht-Checker oben lässt sich pro Beruf prüfen, ob aktuell eine Meldepflicht besteht.
Was passiert bei einem Verstoss gegen die Meldepflicht?
Wer eine meldepflichtige Stelle ohne vorgängige Meldung ausschreibt, kann mit Busse bis zu 40'000 Franken bestraft werden (Art. 117a AIG).
Hinweis: Dieser Checker ist eine kostenlose Orientierungshilfe auf Basis der im System hinterlegten SECO-Berufsliste und ersetzt keine Rechtsberatung. Die meldepflichtigen Berufsarten werden vom SECO periodisch angepasst. Verbindlich ist ausschliesslich die tagesaktuelle Prüfung über job-room.ch bzw. die Angaben des zuständigen RAV. HR Onboarding übernimmt keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität.