Was ist die Stellenmeldepflicht?
Die Stellenmeldepflicht ist in Art. 21a des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG, früher AuG) verankert und wurde 2018 als Teil der Inländervorrang-Initiative eingeführt. Sie verpflichtet Schweizer Arbeitgeber, offene Stellen in bestimmten Berufsgruppen zuerst beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) zu melden – bevor die Stelle öffentlich auf Stellenportalen wie jobs.ch oder LinkedIn ausgeschrieben werden darf.
Ziel ist es, arbeitslosen Personen in diesen Berufsgruppen einen Bewerbungsvorsprung gegenüber externen Kandidaten zu verschaffen. Das SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft) führt die Plattform job-room.ch, über die Stellenmeldungen elektronisch eingereicht werden.
Welche Berufe sind meldepflichtig?
Meldepflichtig sind Berufsgruppen, in denen die Schweizer Arbeitslosenquote 5% oder mehr beträgt. Das SECO aktualisiert diese Liste jährlich auf Basis der Statistiken. Die Berufscodes stammen aus dem AVAM-Verzeichnis (Schweizerische Berufsnomenklatur).
| Berufsgruppe (Beispiele) | Anzahl meldepflichtige Codes |
|---|---|
| Hilfsarbeiter bei der Herstellung von Waren | 12 Codes |
| Soziologen, Anthropologen und verwandte Wissenschaftler | 10 Codes |
| Grafik- und Multimediadesigner | 9 Codes |
| Köche | 8 Codes |
| Biologen, Botaniker, Zoologen und verwandte Berufe | 7 Codes |
| Philosophen, Historiker und Politologen | 5 Codes |
| Hotelrezeptionisten / Empfangskräfte | 9 Codes |
| Führungskräfte in Vertrieb & Marketing | 7 Codes |
| Gipser, Maler, Betonierer, Isolierer (Bau) | 11 Codes |
| Reinigungspersonal in Büros/Hotels | 2 Codes |
Die vollständige aktuelle Liste umfasst 134 meldepflichtige AVAM-Berufscodes aus 1'347 total. Die Zusammensetzung überrascht: Neben klassischen Berufen wie Köchen und Bauarbeitern sind auch akademische Berufe (Soziologen, Grafiker, Biologen) und Vertriebsführungskräfte erfasst – je nachdem, wo die aktuelle Arbeitslosigkeit ≥5% beträgt.
Was ist die RAV-Sperrfrist?
Die Sperrfrist beträgt 5 Arbeitstage (Werktage, ohne Sonn- und Feiertage) ab dem Eingang der Meldung beim RAV. Während dieser Zeit:
- Erhält das RAV Zugang zur Stelle und kann gemeldete Arbeitslose darauf aufmerksam machen
- Darf die Stelle nicht öffentlich auf Portalen (jobs.ch, LinkedIn etc.) ausgeschrieben werden
- Können Bewerbungen von bei der Arbeitsvermittlung registrierten Personen eingehen
Entweder manuell auf job-room.ch oder automatisch per API via Recruiting-Software
Samstag, Sonntag und gesetzliche Feiertage zählen nicht. Bei Meldung am Montag endet die Frist am Montag der Folgewoche.
Ab Tag 6 darf die Stelle auf allen öffentlichen Portalen veröffentlicht werden. Bei Nutzung einer Recruiting-Software erfolgt dies automatisch.
Was passiert bei Verstoss gegen die Meldepflicht?
- Verstösse gegen Art. 21a AIG sind gemäss Art. 117d AIG strafbar
- Kontrollinstanz: Kantonale Arbeitsbehörden und SECO
- Verpflichtung, Bewerbungen von RAV-Zugewiesenen entgegenzunehmen
Die genauen Strafmasse entnehmen Sie der aktuellen Fassung des AIG oder fragen Sie Ihren Rechtsberater.
In der Praxis ist die Kontrolle eng mit dem Nachweis verknüpft: Wer dokumentieren kann, dass die Meldung auf job-room.ch vor der öffentlichen Ausschreibung erfolgte, ist auf der sicheren Seite. Die beste Absicherung ist eine lückenlose Dokumentation – oder eine Software, die den Zeitstempel der Meldung automatisch speichert.
Wie meldet man eine Stelle beim RAV?
Option 1: Manuell auf job-room.ch
Das SECO betreibt die Plattform job-room.ch. Dort können Arbeitgeber nach einmaliger Registrierung Stellen direkt erfassen. Die Meldung umfasst:
- AVAM-Berufscode (Pflichtfeld)
- Stellenbezeichnung und Beschreibung
- Arbeitsort (PLZ, Gemeinde)
- Pensum (Minimum und Maximum in %)
- HR-Kontaktperson
- Bewerbungskanal (URL oder E-Mail)
Nachteil: Manueller Aufwand, kein Abgleich mit dem eigenen Bewerbermanagement, Sperrfrist muss selbst überwacht werden.
Option 2: Automatisch via Recruiting-Software (empfohlen)
Eine Recruiting-Software wie HR Onboarding.ch verbindet sich direkt über die offizielle SECO-API mit job-room.ch. Sobald Sie beim Erstellen einer Stelle einen meldepflichtigen AVAM-Berufscode auswählen, übernimmt das System automatisch:
- Hinweis, dass die Stelle meldepflichtig ist
- Direktpublikation auf job-room.ch per Knopfdruck
- Automatische Berechnung der 5-Tage-Sperrfrist (Werktage)
- Automatische Veröffentlichung auf der öffentlichen Karriereseite nach Ablauf der Sperrfrist
- Sperrfrist-Anzeige in der Stellenliste (⏳ Sperrfrist bis TT.MM.JJJJ)
5 häufige Fehler bei der Stellenmeldepflicht
- Falsche AVAM-Code-Zuordnung: Wer einen nicht-meldepflichtigen Code wählt, obwohl die Stelle eigentlich meldepflichtig ist, riskiert eine Sanktion. Verlassen Sie sich auf eine Software mit hinterlegter AVAM-Datenbank.
- Sperrfrist falsch berechnet: Viele Arbeitgeber zählen Kalendertage statt Arbeitstage. Samstage, Sonntage und kantonale Feiertage zählen nicht.
- Stelle zu früh auf jobs.ch hochgeladen: Manchmal werden Stellen auf Drittportalen vorab hochgeladen und dann erst gemeldet. Das verstösst gegen die Reihenfolge.
- Meldung vergessen bei Wiederbesetzung: Auch wenn eine Stelle bereits früher ausgeschrieben war und neu besetzt werden muss, gilt die Meldepflicht erneut.
- Interne Stellen ausgenommen: Reine interne Stellenausschreibungen ohne öffentliche Publikation sind von der Meldepflicht ausgenommen – aber sobald Sie extern ausschreiben, gilt sie.
Meldepflicht und jobs.ch: Was gilt?
jobs.ch (JobCloud AG) ist eine private Stellenbörse und hat keine direkte Verbindung zur RAV-Meldepflicht. Das bedeutet: Nur weil eine Stelle auf jobs.ch erscheint, ist die Meldepflicht nicht automatisch erfüllt. Die Meldung muss separat über job-room.ch (SECO) erfolgen.
HR Onboarding.ch unterscheidet klar zwischen beiden Kanälen:
- Job-Room (SECO): Gesetzliche Meldepflicht, API-Anbindung, Sperrfrist-Tracking
- jobs.ch: Optionale kommerzielle Stellenbörse, XML-Feed automatisch generiert
Zusammenfassung: Checkliste für Arbeitgeber
- ☐ AVAM-Berufscode der Stelle bestimmen
- ☐ Meldepflicht anhand der aktuellen SECO-Liste prüfen
- ☐ Stelle auf job-room.ch melden (oder per API via Recruiting-Software)
- ☐ 5 Arbeitstage Sperrfrist abwarten
- ☐ Erst dann öffentlich auf Stellenbörsen ausschreiben
- ☐ Meldenachweis für allfällige Kontrollen aufbewahren