Was ist die Stellenmeldepflicht?

Die Stellenmeldepflicht ist in Art. 21a des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG, früher AuG) verankert und wurde 2018 als Teil der Inländervorrang-Initiative eingeführt. Sie verpflichtet Schweizer Arbeitgeber, offene Stellen in bestimmten Berufsgruppen zuerst beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) zu melden – bevor die Stelle öffentlich auf Stellenportalen wie jobs.ch oder LinkedIn ausgeschrieben werden darf.

Ziel ist es, arbeitslosen Personen in diesen Berufsgruppen einen Bewerbungsvorsprung gegenüber externen Kandidaten zu verschaffen. Das SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft) führt die Plattform job-room.ch, über die Stellenmeldungen elektronisch eingereicht werden.

⚠️ Wichtig: Gilt seit 1. Januar 2020 für alle Betriebe
Seit 2020 gilt die Meldepflicht für alle Arbeitgeber in der Schweiz – unabhängig von Grösse, Branche oder Rechtsform. Auch KMUs mit 2–10 Mitarbeitenden sind betroffen.

Welche Berufe sind meldepflichtig?

Meldepflichtig sind Berufsgruppen, in denen die Schweizer Arbeitslosenquote 5% oder mehr beträgt. Das SECO aktualisiert diese Liste jährlich auf Basis der Statistiken. Die Berufscodes stammen aus dem AVAM-Verzeichnis (Schweizerische Berufsnomenklatur).

Berufsgruppe (Beispiele) Anzahl meldepflichtige Codes
Hilfsarbeiter bei der Herstellung von Waren12 Codes
Soziologen, Anthropologen und verwandte Wissenschaftler10 Codes
Grafik- und Multimediadesigner9 Codes
Köche8 Codes
Biologen, Botaniker, Zoologen und verwandte Berufe7 Codes
Philosophen, Historiker und Politologen5 Codes
Hotelrezeptionisten / Empfangskräfte9 Codes
Führungskräfte in Vertrieb & Marketing7 Codes
Gipser, Maler, Betonierer, Isolierer (Bau)11 Codes
Reinigungspersonal in Büros/Hotels2 Codes
⚠️ Liste ändert sich jährlich
Die SECO-Liste der meldepflichtigen Berufsgruppen wird jedes Jahr auf Basis der aktuellen Arbeitslosenstatistik angepasst und im Bundesblatt publiziert. Welche Codes aktuell meldepflichtig sind, entnehmen Sie der offiziellen SECO-Publikation oder prüfen direkt beim Erfassen einer Stelle in der Software.

Die vollständige aktuelle Liste umfasst 134 meldepflichtige AVAM-Berufscodes aus 1'347 total. Die Zusammensetzung überrascht: Neben klassischen Berufen wie Köchen und Bauarbeitern sind auch akademische Berufe (Soziologen, Grafiker, Biologen) und Vertriebsführungskräfte erfasst – je nachdem, wo die aktuelle Arbeitslosigkeit ≥5% beträgt.

Was ist die RAV-Sperrfrist?

Die Sperrfrist beträgt 5 Arbeitstage (Werktage, ohne Sonn- und Feiertage) ab dem Eingang der Meldung beim RAV. Während dieser Zeit:

1
Stelle beim RAV melden (job-room.ch)

Entweder manuell auf job-room.ch oder automatisch per API via Recruiting-Software

2
5 Arbeitstage Sperrfrist abwarten

Samstag, Sonntag und gesetzliche Feiertage zählen nicht. Bei Meldung am Montag endet die Frist am Montag der Folgewoche.

3
Stelle öffentlich ausschreiben

Ab Tag 6 darf die Stelle auf allen öffentlichen Portalen veröffentlicht werden. Bei Nutzung einer Recruiting-Software erfolgt dies automatisch.

Was passiert bei Verstoss gegen die Meldepflicht?

🚨 Sanktionen bei Nichtbeachtung
  • Verstösse gegen Art. 21a AIG sind gemäss Art. 117d AIG strafbar
  • Kontrollinstanz: Kantonale Arbeitsbehörden und SECO
  • Verpflichtung, Bewerbungen von RAV-Zugewiesenen entgegenzunehmen

Die genauen Strafmasse entnehmen Sie der aktuellen Fassung des AIG oder fragen Sie Ihren Rechtsberater.

In der Praxis ist die Kontrolle eng mit dem Nachweis verknüpft: Wer dokumentieren kann, dass die Meldung auf job-room.ch vor der öffentlichen Ausschreibung erfolgte, ist auf der sicheren Seite. Die beste Absicherung ist eine lückenlose Dokumentation – oder eine Software, die den Zeitstempel der Meldung automatisch speichert.

Wie meldet man eine Stelle beim RAV?

Option 1: Manuell auf job-room.ch

Das SECO betreibt die Plattform job-room.ch. Dort können Arbeitgeber nach einmaliger Registrierung Stellen direkt erfassen. Die Meldung umfasst:

Nachteil: Manueller Aufwand, kein Abgleich mit dem eigenen Bewerbermanagement, Sperrfrist muss selbst überwacht werden.

Option 2: Automatisch via Recruiting-Software (empfohlen)

Eine Recruiting-Software wie HR Onboarding.ch verbindet sich direkt über die offizielle SECO-API mit job-room.ch. Sobald Sie beim Erstellen einer Stelle einen meldepflichtigen AVAM-Berufscode auswählen, übernimmt das System automatisch:

✅ Bereits manuell gemeldet? Kein Problem
Wenn Sie eine Stelle bereits selbst auf job-room.ch gemeldet haben, bevor Sie sie in der Software erstellt haben, können Sie das Meldedatum einfach nachtragen. Die Software berechnet die Sperrfrist rückwirkend und veröffentlicht die Stelle automatisch zum richtigen Zeitpunkt.

5 häufige Fehler bei der Stellenmeldepflicht

  1. Falsche AVAM-Code-Zuordnung: Wer einen nicht-meldepflichtigen Code wählt, obwohl die Stelle eigentlich meldepflichtig ist, riskiert eine Sanktion. Verlassen Sie sich auf eine Software mit hinterlegter AVAM-Datenbank.
  2. Sperrfrist falsch berechnet: Viele Arbeitgeber zählen Kalendertage statt Arbeitstage. Samstage, Sonntage und kantonale Feiertage zählen nicht.
  3. Stelle zu früh auf jobs.ch hochgeladen: Manchmal werden Stellen auf Drittportalen vorab hochgeladen und dann erst gemeldet. Das verstösst gegen die Reihenfolge.
  4. Meldung vergessen bei Wiederbesetzung: Auch wenn eine Stelle bereits früher ausgeschrieben war und neu besetzt werden muss, gilt die Meldepflicht erneut.
  5. Interne Stellen ausgenommen: Reine interne Stellenausschreibungen ohne öffentliche Publikation sind von der Meldepflicht ausgenommen – aber sobald Sie extern ausschreiben, gilt sie.

Meldepflicht und jobs.ch: Was gilt?

jobs.ch (JobCloud AG) ist eine private Stellenbörse und hat keine direkte Verbindung zur RAV-Meldepflicht. Das bedeutet: Nur weil eine Stelle auf jobs.ch erscheint, ist die Meldepflicht nicht automatisch erfüllt. Die Meldung muss separat über job-room.ch (SECO) erfolgen.

HR Onboarding.ch unterscheidet klar zwischen beiden Kanälen:

Zusammenfassung: Checkliste für Arbeitgeber

📋 Checkliste Stellenmeldepflicht
  • ☐ AVAM-Berufscode der Stelle bestimmen
  • ☐ Meldepflicht anhand der aktuellen SECO-Liste prüfen
  • ☐ Stelle auf job-room.ch melden (oder per API via Recruiting-Software)
  • ☐ 5 Arbeitstage Sperrfrist abwarten
  • ☐ Erst dann öffentlich auf Stellenbörsen ausschreiben
  • ☐ Meldenachweis für allfällige Kontrollen aufbewahren