Bis 31. Dezember: 1 Jahr gratis testen — voller Funktionsumfang, ohne Kreditkarte. Kostenlos starten
Sicherheit & Datenschutz

Ihre Personaldaten bleiben in der Schweiz — und in Ihrer Hand

Wer eine Personalsoftware einführt, gibt die Daten seiner Mitarbeitenden und Bewerbenden in fremde Hände. Diese Seite sagt Ihnen, was mit ihnen geschieht: wo sie liegen, wie sie geschützt sind, wie lange wir sie behalten und was wir Ihnen vertraglich zusagen.

Schweizer Rechenzentrum Verschlüsselt im Ruhezustand AVV nach DSG und DSGVO

Vier Dinge, die wir zusagen

Keine Absichtserklärungen — jeder Punkt ist im Auftragsbearbeitungsvertrag verbindlich geregelt.

Alles bleibt in der Schweiz

Anwendung, Datenbank und Dokumente liegen in einem Schweizer Rechenzentrum in Genf, betrieben von der Infomaniak Network SA. Die tägliche Auslagerung geht in ein zweites Schweizer Rechenzentrum. Auch die Schriftarten der Oberfläche liefern wir selbst aus — beim Arbeiten in der Anwendung erreicht kein Aufruf einen Anbieter ausserhalb der Schweiz.

Verschlüsselt auf jedem Weg

Die Verbindung zu Ihrem Browser ist verschlüsselt. Datenbanken und sämtliche Dokumente mit Personendaten sind auch im Ruhezustand verschlüsselt, also auf dem Datenträger selbst. Und jede Sicherung trägt eine weitere Verschlüsselung, deren Gegenstück nicht auf dem Server liegt, der die Sicherung erzeugt.

Nichts bleibt länger als nötig

Bewerbungsunterlagen werden 180 Tage nach Eingang automatisch gelöscht — mit begründeten Ausnahmen für eingestellte Personen, laufende Verfahren und erteilte Talent-Pool-Einwilligungen. Bewerbende können ihre Daten jederzeit selbst löschen. Nach Vertragsende löschen oder übergeben wir Ihren Datenbestand innert 30 Tagen, auf Wunsch mit schriftlicher Bestätigung.

Sie bleiben verantwortlich, wir bearbeiten

Der Auftragsbearbeitungsvertrag nach Art. 9 DSG und Art. 28 DSGVO wird bei der Registrierung digital abgeschlossen — mit Unterbearbeiterliste, Weisungsbindung, Meldefristen, Prüfrechten und Regelungen zu Löschung und Datenübergang. Sie können ihn vorab vollständig lesen.

Wer was sehen darf, entscheiden Sie

Rollen statt Vollzugriff

Fachleitung, Bereichsleitung, HR und Administration sehen jeweils nur, was ihre Aufgabe verlangt. Lohn- und Personaliendaten sind eigens abgeschirmt und erscheinen nicht in Listen, die für die Zusammenarbeit gedacht sind.

Zwei-Faktor-Anmeldung

Steht jedem Konto offen und lässt sich von Ihrer Administration für die gesamte Organisation verbindlich schalten. Danach kommt kein Konto mehr ohne zweiten Faktor an Daten — auch keine bereits offene Sitzung. Die Anwendung ist appunabhängig; jede gängige Authenticator-App funktioniert.

Getrennte Mandanten

Jede Organisation arbeitet in ihrem eigenen, vollständig getrennten Datenbestand. Es gibt keine gemeinsamen Auswertungen über Kundenorganisationen hinweg und keine Funktion, die Daten zwischen ihnen sichtbar macht.

Zugriff durch uns nur auf Ihre Anfrage

Wir sehen Ihre Daten nicht im Alltag. Ein Support-Zugriff geschieht auf Ihre Meldung hin, läuft über eine ausdrücklich protokollierte Stellvertretung und wird mit Zeitpunkt, Konto und Organisation festgehalten.

Was in Ihrer Hand liegt

Der grösste Teil der Sicherheit einer Personalsoftware entscheidet sich nicht in der Technik, sondern in der täglichen Handhabung. Was wir liefern, steht oben — hier steht, was nur Sie tun können.

  • Zwei-Faktor-Anmeldung einschalten. Wir stellen sie bereit, aber scharf schalten muss sie Ihre Administration. Ein gestohlenes Passwort ist der häufigste Weg in ein System — und der einzige, gegen den ein zweiter Faktor zuverlässig hilft.
  • Rollen sparsam vergeben. Nicht jede Person, die im HR arbeitet, braucht Administrationsrechte. Die Rollen sind so geschnitten, dass Fachleitung und Bereichsleitung ihre Aufgabe ohne Zugriff auf Lohn- und Personaliendaten erledigen können.
  • Ausgetretene Konten deaktivieren. Ein Konto, das niemand mehr benutzt, fällt niemandem auf — auch nicht, wenn sich jemand anderes damit anmeldet. Die Anwendung zeigt Ihnen alle aktiven Konten Ihrer Organisation.
  • Keine Sammelkonten. Ein geteiltes «hr@»-Login macht jede Protokollierung wertlos: Danach lässt sich nicht mehr sagen, wer eine Akte geöffnet oder eine Absage verschickt hat.
  • Im System arbeiten statt Unterlagen weiterzuleiten. Ein Lebenslauf, der als Mail-Anhang durch die Organisation wandert, liegt danach in Postfächern, die keine Löschfrist kennen. Teilen Sie stattdessen den Zugriff.
  • Verdachtsfälle sofort melden. Eine ungewöhnliche Anmeldung, eine Mail, die nach unserer aussieht, ein Dokument am falschen Ort: Melden Sie es, auch wenn Sie unsicher sind. Ein Fehlalarm kostet uns zehn Minuten, ein zu spät gemeldeter Vorfall kostet ungleich mehr.

Gesichert, überwacht, wiederherstellbar

Tägliche Sicherung, ausser Haus

Datenbank und Dokumente werden täglich gesichert und verschlüsselt in ein zweites Schweizer Rechenzentrum ausgelagert — Bewerbungsdokumente eingeschlossen. Dass sich daraus tatsächlich wiederherstellen lässt, prüfen wir und halten das Ergebnis fest; eine Sicherung, die niemand je zurückgespielt hat, ist eine Annahme. Zuletzt geprüft im September 2026, mit Vergleich der Prüfsummen und der Datenbankinhalte.

Überwachung rund um die Uhr

Eine automatische Überwachung prüft laufend Erreichbarkeit, Fehlerbilder, die Frische der Sicherungen und den Erfolg der nächtlichen Läufe — und alarmiert bei Abweichung. Die Messwerte legen wir Kundenorganisationen auf Anfrage offen, auch wenn sie ungünstig ausfallen.

Aktualisierungen ohne Unterbruch

Neue Fassungen werden im laufenden Betrieb eingespielt; die alte Instanz bedient weiter, bis die neue bereit ist. Geplante Wartungsfenster gibt es deshalb keine. Muss eine Änderung doch zu einem Unterbruch führen, kündigen wir ihn mindestens fünf Arbeitstage vorher an.

Jederzeitiger Datenexport

Eine Person mit Administrationsrechten kann den vollständigen Datenbestand ihrer Organisation jederzeit selbst ausleiten — im laufenden Vertrag wie danach, ohne unsere Mitwirkung. Sie sind zu keinem Zeitpunkt darauf angewiesen, dass wir etwas herausgeben.

Keine KI-Dienste, keine Weitergabe

Bewerbungsunterlagen werden weder an ein Sprachmodell noch an einen externen Dienst übermittelt — nicht zum Lesen, nicht zur Bewertung, nicht zur Verbesserung von irgendetwas. Das Auslesen von Lebensläufen geschieht auf unserem Server in der Schweiz.

Der Abgleich von Unterlagen mit Stellenanforderungen ist regelbasiert und arbeitet gegen ein gepflegtes Wörterbuch von Berufs- und Ausbildungsbegriffen nach Schweizer EFZ/EBA-Systematik. Er trifft keine Entscheidung: Es gibt keinen Schwellenwert, ab dem aussortiert wird, keine Sortierung von Bewerbungslisten nach dem Ergebnis und keine gespeicherte Bewertung einer Person. Auswahl und Reihenfolge bleiben beim Menschen.

Wir verkaufen keine Daten, werten sie nicht für eigene Zwecke aus und verwenden sie nicht zu Werbezwecken. Eine ausführliche Beurteilung dieser Funktion nach Schweizer Datenschutzrecht — einschliesslich der Frage des Profilings — stellen wir prüfenden Organisationen zur Verfügung.

Wer ausser uns beteiligt ist

Vollständig, mit Zweck und Standort. Die verbindliche Liste steht im Auftragsbearbeitungsvertrag.

DienstWofürStandort
Infomaniak Network SABetrieb der Anwendung, Datenhaltung, Auslagerung der Sicherungen, MailversandSchweiz (Genf)
StripeAbrechnung des Abonnements — ohne Zugriff auf Personal- oder BewerbungsdatenUSA, unter dem Swiss–U.S. Data Privacy Framework

Weitere Unterbearbeiter gibt es nicht. Kommt einer hinzu, informieren wir die Kundenorganisationen vorab; der Auftragsbearbeitungsvertrag regelt das Verfahren und Ihr Widerspruchsrecht.

Wenn Ihre IT-Sicherheit Unterlagen braucht

Viele Organisationen prüfen eine neue Anwendung, bevor sie sie einsetzen — mit einer Schutzbedarfsanalyse, einem Sicherheitsfragebogen oder den Fragen der eigenen Datenschutzberatung. Dafür liegt ein vollständiger Unterlagensatz bereit:

  • Faktenblatt zur Datensicherheit und zum Datenschutz — die technische und organisatorische Faktenlage
  • Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten nach Art. 12 DSG
  • Bearbeitungsreglement nach Art. 5 DSV
  • Meldeprozess bei Verletzungen der Datensicherheit nach Art. 24 DSG
  • Leistungen und Erreichbarkeit — Verfügbarkeit, Reaktionszeiten, Wiederherstellung, Vertragsende
  • Folgenabschätzung zum automatisierten Abgleich von Bewerbungsunterlagen

Wir geben diese Unterlagen auf Anfrage an identifizierte Organisationen ab, nicht als Download. Das hat einen Grund: Sie sind ausführlich und benennen auch, was wir heute noch nicht leisten. Solche Angaben gehören in ein Gespräch mit der prüfenden Stelle, nicht an ein unbestimmtes Publikum.

Jede Aussage auf dieser Seite ist überprüfbar — auf Wunsch im Gespräch oder vor Ort.

Sie haben eine Schwachstelle gefunden?

Dann melden Sie sie uns — wir antworten. Der Meldeweg steht maschinenlesbar nach RFC 9116 unter /.well-known/security.txt, mit Kontaktadresse und Geltungsbereich. Den Eingang bestätigen wir innerhalb eines Arbeitstages.

Wir stellen niemandem eine Rechnung und erstatten keine Anzeige gegen Personen, die sich an unsere Bitte halten: keine Tests, die Daten verändern, löschen oder die Verfügbarkeit beeinträchtigen, und keine Bewerbungs- oder Personaldaten Dritter herunterladen. Melden Sie stattdessen, was Sie gesehen haben — wir prüfen es selbst nach.

Was uns die IT-Sicherheit zuerst fragt

Wo genau liegen unsere Daten?

In einem Rechenzentrum der Infomaniak Network SA in Genf. Die tägliche verschlüsselte Auslagerung geht in ein zweites Schweizer Rechenzentrum desselben Anbieters. Ihre Personal- und Bewerbungsdaten verlassen die Schweiz nicht.

Sind die Daten auch im Ruhezustand verschlüsselt?

Ja. Datenbanken und sämtliche Dokumente mit Personendaten sind auf dem Datenträger verschlüsselt (AES-256). Ausgenommen sind Bilder, die ohnehin zur Anzeige im Browser bestimmt sind — Firmenlogos, Profilfotos und die Bilder Ihrer Karriereseite.

Können wir Zwei-Faktor-Anmeldung erzwingen?

Ja. Ihre Administration kann sie für die gesamte Organisation verbindlich schalten. Danach kommt kein Konto mehr ohne zweiten Faktor an Daten, auch keine bereits offene Sitzung. Für den Fall verlorener Geräte gibt es Wiederherstellungscodes und die Möglichkeit, dass eine andere administrative Person zurücksetzt.

Kommt der Anbieter an unsere Daten?

Nur auf Ihre Anfrage hin und protokolliert. Ein Support-Zugriff läuft über eine ausdrücklich als solche gekennzeichnete Stellvertretung; Beginn und Ende werden mit Zeitpunkt, Konto und Organisation festgehalten. Im Alltag arbeiten wir nicht in Ihren Daten.

Was passiert, wenn die Anwendung ausfällt?

Wir sagen 99,0 % Verfügbarkeit im Monatsmittel zu und überwachen die Erreichbarkeit rund um die Uhr im Viertelstundentakt. Recruiting ist zudem kein Prozess, der stillsteht: Bewerbungen erreichen Sie weiterhin per E-Mail, und Ihre Inserate laufen auf den Jobportalen unabhängig weiter. Die Wiederherstellung einer Datenbank dauert Minuten, der vollständige Neuaufbau eines Servers wenige Stunden.

Was passiert, wenn wir kündigen?

Sie leiten Ihren vollständigen Datenbestand jederzeit selbst aus — dafür brauchen Sie uns nicht. Nach Vertragsende löschen oder übergeben wir die Daten nach Ihrer Wahl innert 30 Tagen, auf Wunsch mit schriftlicher Löschbestätigung.

Werden Bewerbungsdaten für KI-Training verwendet?

Nein. Bewerbungsunterlagen werden an keinen externen Dienst und an kein Sprachmodell übermittelt — auch nicht zur Analyse. Der Abgleich mit Stellenanforderungen ist regelbasiert und läuft auf unserem Server in der Schweiz.

Gibt es einen Auftragsbearbeitungsvertrag?

Ja, nach Art. 9 DSG und Art. 28 DSGVO. Er wird bei der Registrierung digital abgeschlossen und lässt sich vorab vollständig hier lesen. Bestehende Kundenorganisationen schliessen ihn im Admin-Dashboard nach. Eine beidseitig unterzeichnete Fassung auf Papier stellen wir auf Wunsch aus.

Wie schnell erfahren wir von einem Datenschutzvorfall?

Unverzüglich, spätestens innert 48 Stunden nach Kenntnis — mit den Angaben, die Sie für Ihre eigene Meldung an den EDÖB nach Art. 24 DSG brauchen. Bei dieser Meldung unterstützen wir Sie. Der vollständige Meldeprozess ist Teil des Unterlagensatzes.

Fragen, die hier nicht beantwortet sind?

Schreiben Sie uns, was Ihre Prüfung verlangt — wir liefern die Unterlagen oder sagen, dass wir etwas nicht haben.

Stand: September 2026 · Wir überprüfen diese Angaben mindestens jährlich und bei jeder wesentlichen Änderung. Verbindlich sind der Auftragsbearbeitungsvertrag, die Datenschutzerklärung und die AGB.