Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub berechnen
Taggeld, Dauer, Gesamtbetrag und Fristen für die Schweizer Mutterschafts- bzw. Vaterschaftsentschädigung (EO) — inklusive 13. Monatslohn und optionaler Arbeitgeber-Aufstockung. Alles im Browser, ohne Anmeldung.
Arbeitgeber-Zusatzleistungen (optional)
Geburtsdatum und Bruttolohn eingeben — die Berechnung erscheint hier live.
Eintritte und Austritte ohne Excel-Chaos.
HR Onboarding digitalisiert Mutterschafts-, Vaterschafts- und alle anderen Personalprozesse — Checklisten, Self-Service-Personalien, DSG-konform auf Schweizer Servern. 1 Jahr gratis.
Mutterschaftsentschädigung: 14 Wochen, 80 %, max. CHF 220/Tag
Nach der Geburt haben erwerbstätige Mütter Anspruch auf 14 Wochen Mutterschaftsurlaub, entschädigt über die Erwerbsersatzordnung (EO) mit 98 Taggeldern zu 80 % des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, höchstens jedoch CHF 220 pro Tag. Das Maximum liegt damit bei CHF 21'560. Voraussetzung: in den 9 Monaten vor der Geburt obligatorisch bei der AHV versichert und während mindestens 5 Monaten erwerbstätig.
- Arbeitsverbot: In den ersten 8 Wochen nach der Geburt darf die Mutter nicht arbeiten (Arbeitsgesetz Art. 35a) — auch nicht freiwillig.
- Vorzeitige Rückkehr: Nimmt sie die Arbeit vor Ablauf der 14 Wochen wieder auf, erlischt die Entschädigung vollständig — ein Restanspruch besteht nicht.
- 13. Monatslohn: zählt zum massgebenden Einkommen. Der Rechner bezieht ihn auf Wunsch ein – das Taggeld fällt dann rund 8 % höher aus.
- Spitalaufenthalt des Kindes: Muss das Neugeborene mindestens 3 Wochen ununterbrochen im Spital bleiben, kann der Beginn der Entschädigung auf Antrag aufgeschoben werden; die Bezugsdauer verlängert sich dann um die Spitaldauer, höchstens um 56 Tage (Art. 16c EOG).
Vaterschaftsurlaub & Vaterschaftsentschädigung berechnen: 2 Wochen, innert 6 Monaten
Der andere Elternteil — gesetzlich seit 2024 «Urlaub des anderen Elternteils», umgangssprachlich Vaterschaftsurlaub — erhält 2 Wochen Urlaub mit 14 Taggeldern zu 80 %, max. CHF 220/Tag (höchstens CHF 3'080). Mit dem Umschalter oben lässt sich die Vaterschaftsentschädigung berechnen. Der Urlaub kann am Stück oder tageweise innert 6 Monaten nach der Geburt bezogen werden. Bei tageweisem Bezug kommen pro 5 bezogene Arbeitstage 2 zusätzliche Taggelder dazu (10 Arbeitstage = 14 Taggelder). Es gelten dieselben Anspruchsvoraussetzungen wie bei der Mutterschaft.
Was der Arbeitgeber zusätzlich zahlen kann
Die EO ist das gesetzliche Minimum. Viele Arbeitsverträge und Gesamtarbeitsverträge (GAV) sehen mehr vor — etwa volle Lohnfortzahlung (100 %) statt 80 %, oder zusätzliche Urlaubswochen. Gerade für Höherverdienende ist das relevant, weil die EO bei CHF 220/Tag deckelt. Im Rechner lässt sich beides über «Arbeitgeber-Zusatzleistungen» einbeziehen; die Aufstockung wird getrennt vom EO-Anteil ausgewiesen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Mutterschaftsentschädigung?
Die Mutterschaftsentschädigung (umgangssprachlich Mutterschaftsgeld) beträgt 80 % des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt, höchstens CHF 220 pro Tag. Sie wird während 14 Wochen (98 Taggelder) ausgerichtet – maximal CHF 21'560 (98 × 220). Der Höchstbetrag ist ab rund CHF 99'000 Jahreseinkommen erreicht.
Wie lange dauert der Mutterschaftsurlaub?
Der Mutterschaftsurlaub dauert 14 Wochen ab dem Tag der Geburt (98 entschädigte Taggelder). In den ersten 8 Wochen gilt ein absolutes Arbeitsverbot. Kehrt die Mutter vor Ablauf der 14 Wochen zur Arbeit zurück, endet die Entschädigung.
Wie hoch ist die Vaterschaftsentschädigung?
Der andere Elternteil (Vaterschaftsurlaub) erhält 2 Wochen Urlaub mit 14 Taggeldern zu 80 %, max. CHF 220/Tag – höchstens CHF 3'080. Die Vaterschaftsentschädigung lässt sich oben mit dem Umschalter direkt berechnen; der Urlaub ist innert 6 Monaten nach der Geburt frei beziehbar.
Zählt der 13. Monatslohn?
Ja. Der 13. Monatslohn ist AHV-pflichtig und Teil des massgebenden Einkommens. Die Ausgleichskasse rechnet bei Angestellten mit dem Monatslohn (inkl. 13.) geteilt durch 30, mal 80 %. Wer den 13. weglässt, unterschätzt das Taggeld um rund 8 %.
Was passiert, wenn die Mutter früher zur Arbeit zurückkehrt?
Nimmt die Mutter vor Ablauf der 14 Wochen ihre Erwerbstätigkeit wieder auf – auch nur teilzeitlich –, erlischt der Anspruch vollständig; ein Restanspruch besteht nicht. In den ersten 8 Wochen gilt zudem ein absolutes Arbeitsverbot (ArG Art. 35a).
Muss ich die Entschädigung beantragen?
Ja. Die EO-Entschädigung wird nicht automatisch ausbezahlt – sie muss bei der AHV-Ausgleichskasse angemeldet werden. In der Regel reicht der Arbeitgeber das Formular nach der Geburt ein; Selbständige melden sich bei ihrer eigenen Kasse.
Was gilt bei Adoption oder Tod eines Elternteils?
Bei einer Adoption besteht ein Adoptionsurlaub von 2 Wochen. Stirbt die Mutter bei oder nach der Geburt, gehen die 14 Wochen auf den anderen Elternteil über; stirbt der andere Elternteil innert 6 Monaten, erhält die Mutter 2 zusätzliche Wochen.
Hinweis (Stand: Juni 2026): Dieser Rechner ist eine kostenlose Orientierungshilfe und liefert einen Richtwert für unselbständig Erwerbende. Das Taggeld ist 80 % des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, auf einen Tagesansatz umgerechnet und auf CHF 220 gedeckelt – bei Angestellten rechnet die Kasse mit dem Monatslohn (inkl. 13.) ÷ 30, bei Selbständigen mit dem Jahreseinkommen ÷ 360. Bezieht man bei Geburt bereits ein Taggeld (ALV, IV, UV, MV), gilt dieses als Untergrenze. Verbindlich ist die zuständige AHV-Ausgleichskasse. Grundlagen: AHV-IV Merkblatt 6.02 / 6.04, EOG, OR Art. 329f/g, ArG Art. 35a. HR Onboarding übernimmt keine Gewähr.