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Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub berechnen

Taggeld, Dauer, Gesamtbetrag und Fristen für die Schweizer Mutterschafts- bzw. Vaterschaftsentschädigung (EO) — inklusive 13. Monatslohn und optionaler Arbeitgeber-Aufstockung. Alles im Browser, ohne Anmeldung.

CHF
Arbeitgeber-Zusatzleistungen (optional)
z.B. 100 = voller Lohn. Leer = nur EO (80 %).
Zusatzurlaub über das Gesetz hinaus.
Mutterschaftsentschädigung

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Mutterschaftsentschädigung: 14 Wochen, 80 %, max. CHF 220/Tag

Nach der Geburt haben erwerbstätige Mütter Anspruch auf 14 Wochen Mutterschaftsurlaub, entschädigt über die Erwerbsersatzordnung (EO) mit 98 Taggeldern zu 80 % des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, höchstens jedoch CHF 220 pro Tag. Das Maximum liegt damit bei CHF 21'560. Voraussetzung: in den 9 Monaten vor der Geburt obligatorisch bei der AHV versichert und während mindestens 5 Monaten erwerbstätig.

Vaterschaftsurlaub & Vaterschaftsentschädigung berechnen: 2 Wochen, innert 6 Monaten

Der andere Elternteil — gesetzlich seit 2024 «Urlaub des anderen Elternteils», umgangssprachlich Vaterschaftsurlaub — erhält 2 Wochen Urlaub mit 14 Taggeldern zu 80 %, max. CHF 220/Tag (höchstens CHF 3'080). Mit dem Umschalter oben lässt sich die Vaterschaftsentschädigung berechnen. Der Urlaub kann am Stück oder tageweise innert 6 Monaten nach der Geburt bezogen werden. Bei tageweisem Bezug kommen pro 5 bezogene Arbeitstage 2 zusätzliche Taggelder dazu (10 Arbeitstage = 14 Taggelder). Es gelten dieselben Anspruchsvoraussetzungen wie bei der Mutterschaft.

Was der Arbeitgeber zusätzlich zahlen kann

Die EO ist das gesetzliche Minimum. Viele Arbeitsverträge und Gesamtarbeitsverträge (GAV) sehen mehr vor — etwa volle Lohnfortzahlung (100 %) statt 80 %, oder zusätzliche Urlaubswochen. Gerade für Höherverdienende ist das relevant, weil die EO bei CHF 220/Tag deckelt. Im Rechner lässt sich beides über «Arbeitgeber-Zusatzleistungen» einbeziehen; die Aufstockung wird getrennt vom EO-Anteil ausgewiesen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Mutterschaftsentschädigung?

Die Mutterschaftsentschädigung (umgangssprachlich Mutterschaftsgeld) beträgt 80 % des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt, höchstens CHF 220 pro Tag. Sie wird während 14 Wochen (98 Taggelder) ausgerichtet – maximal CHF 21'560 (98 × 220). Der Höchstbetrag ist ab rund CHF 99'000 Jahreseinkommen erreicht.

Wie lange dauert der Mutterschaftsurlaub?

Der Mutterschaftsurlaub dauert 14 Wochen ab dem Tag der Geburt (98 entschädigte Taggelder). In den ersten 8 Wochen gilt ein absolutes Arbeitsverbot. Kehrt die Mutter vor Ablauf der 14 Wochen zur Arbeit zurück, endet die Entschädigung.

Wie hoch ist die Vaterschaftsentschädigung?

Der andere Elternteil (Vaterschaftsurlaub) erhält 2 Wochen Urlaub mit 14 Taggeldern zu 80 %, max. CHF 220/Tag – höchstens CHF 3'080. Die Vaterschaftsentschädigung lässt sich oben mit dem Umschalter direkt berechnen; der Urlaub ist innert 6 Monaten nach der Geburt frei beziehbar.

Zählt der 13. Monatslohn?

Ja. Der 13. Monatslohn ist AHV-pflichtig und Teil des massgebenden Einkommens. Die Ausgleichskasse rechnet bei Angestellten mit dem Monatslohn (inkl. 13.) geteilt durch 30, mal 80 %. Wer den 13. weglässt, unterschätzt das Taggeld um rund 8 %.

Was passiert, wenn die Mutter früher zur Arbeit zurückkehrt?

Nimmt die Mutter vor Ablauf der 14 Wochen ihre Erwerbstätigkeit wieder auf – auch nur teilzeitlich –, erlischt der Anspruch vollständig; ein Restanspruch besteht nicht. In den ersten 8 Wochen gilt zudem ein absolutes Arbeitsverbot (ArG Art. 35a).

Muss ich die Entschädigung beantragen?

Ja. Die EO-Entschädigung wird nicht automatisch ausbezahlt – sie muss bei der AHV-Ausgleichskasse angemeldet werden. In der Regel reicht der Arbeitgeber das Formular nach der Geburt ein; Selbständige melden sich bei ihrer eigenen Kasse.

Was gilt bei Adoption oder Tod eines Elternteils?

Bei einer Adoption besteht ein Adoptionsurlaub von 2 Wochen. Stirbt die Mutter bei oder nach der Geburt, gehen die 14 Wochen auf den anderen Elternteil über; stirbt der andere Elternteil innert 6 Monaten, erhält die Mutter 2 zusätzliche Wochen.

Hinweis (Stand: Juni 2026): Dieser Rechner ist eine kostenlose Orientierungshilfe und liefert einen Richtwert für unselbständig Erwerbende. Das Taggeld ist 80 % des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, auf einen Tagesansatz umgerechnet und auf CHF 220 gedeckelt – bei Angestellten rechnet die Kasse mit dem Monatslohn (inkl. 13.) ÷ 30, bei Selbständigen mit dem Jahreseinkommen ÷ 360. Bezieht man bei Geburt bereits ein Taggeld (ALV, IV, UV, MV), gilt dieses als Untergrenze. Verbindlich ist die zuständige AHV-Ausgleichskasse. Grundlagen: AHV-IV Merkblatt 6.02 / 6.04, EOG, OR Art. 329f/g, ArG Art. 35a. HR Onboarding übernimmt keine Gewähr.

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