Ferientage-Rechner Schweiz

Berechnen Sie den anteiligen Ferienanspruch, Restanspruch und die Auszahlungssumme bei Austritt nach Schweizer Obligationenrecht (OR Art. 329a, 329d).

Geprüft 2026-05-13 · Rechtsstand OR / SECO-FAQ 2026 · 100% client-seitig

Erster Arbeitstag
Letzter Arbeitstag
OR Art. 329a: 4 Wochen pro Dienstjahr; 5 Wochen für Mitarbeitende bis zum vollendeten 20. Altersjahr sowie Lernende
Effektive Arbeitstage pro Woche. Bei Teilzeit durch reduzierte Tageanzahl (z.B. 4-Tage-Woche): hier 4 wählen und Pensum auf 100% lassen. Bei Teilzeit durch kürzere Tage: 5 wählen und Pensum reduzieren.
Z.B. 80 für 80%-Stelle. Nur wählen, wenn Pensum durch kürzere Tage realisiert wird; bei Pensum durch weniger Tage/Woche oben unter "Arbeitstage pro Woche" abbilden.
Z.B. 42h (Industrie), 40h (Büro), 45h (max. nach ArG). Leer = keine Stunden-Anzeige.
Im laufenden Anspruchsjahr
Resttage, die aus früheren Jahren übertragen wurden (z.B. nicht bezogene Ferien 2025). 0 = keine.
Volle Monate der Arbeitsverhinderung im Anspruchsjahr. Krankheit/Unfall/Schwangerschaft/Militär: 1/12 Kürzung pro vollem Monat ab dem 2. Monat (1. Monat karenzfrei). Eigenverschulden: 1/12 pro vollem Monat, jedoch nur wenn Verhinderung > 1 Monat dauert.
Mutterschafts-/Vaterschafts-/Adoptionsurlaub: KEINE Kürzung. Militärdienst ≤4 Wochen: KEINE Kürzung (Art. 329b Abs. 3).
Für Auszahlungssumme
+ Erweiterte Optionen
Aktiviert: "Arbeitsstunden pro Tag" wird zur primären Pensum-Angabe (Hakuna-Approach). Ferienanspruch wird pensum-unabhängig in Wochen × Arbeitstage berechnet. Empfohlen bei klar definierter Tagesarbeitszeit.
Aktiviert: Datum + neuer Pensum-Wert nach Wechsel. Anspruch wird Pro-Rata über beide Perioden berechnet.
Exakt: tatsächliche Kalendertage / 365 (366 in Schaltjahren). Kaufmännisch: 30/360-Methode, in manchen Lohnsystemen üblich (US-Konvention). Differenz meist < 1 %.

Eintritt oder Austritt strukturiert abwickeln?

HR Onboarding strukturiert den ganzen Prozess: Self-Service Personalien, Checklisten, Dokumenten-Generator, IT-Rückgabe-Tracking, 4-Augen-Freigaben. Die Ferien-Berechnung selbst bleibt in deinem Lohnsystem — dieses Tool hilft dir bei der Klärung.

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Häufige Fragen

Wie wird der anteilige Ferienanspruch berechnet?

Pro rata temporis: Jahresanspruch × beschäftigte Tage / 365. Beispiel: Eintritt am 1. Juli, 25 Tage Anspruch → 25 × 184/365 ≈ 12.6 Tage für das Eintrittsjahr. Eine alternative Methode (Monate/12) wird ebenfalls verwendet und führt zu geringfügig anderen Ergebnissen. Beide sind in der Praxis akzeptiert; OR Art. 329a schreibt keine spezifische Methode vor.

Müssen Restferien bei Austritt ausbezahlt werden?

Während laufendem Arbeitsverhältnis dürfen Ferien grundsätzlich nicht in Geld abgegolten werden (OR Art. 329d Abs. 2). Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist die Abgeltung nicht bezogener Ferien zulässig, soweit sie zeitlich nicht mehr bezogen werden können (z.B. wegen kurzer Restanstellung oder Freistellung). Eine vertragliche Klausel "Ferien nur in natura" hält in der Praxis oft nicht stand.

Wie hoch ist der gesetzliche Mindestanspruch?

Nach OR Art. 329a Abs. 1: 4 Wochen pro Dienstjahr für alle Mitarbeitenden, 5 Wochen für Mitarbeitende bis zum vollendeten 20. Altersjahr sowie Lernende. GAV oder Einzelvertrag können höhere Ansprüche vorsehen — häufig 5 Wochen ab 50 Jahren.

Wie wird der Tageslohn für die Auszahlung berechnet?

Der Tageslohn ergibt sich aus Monatslohn ÷ durchschnittliche Arbeitstage pro Monat. Für die 5-Tage-Woche verwendet das Tool die etablierte Schweizer Praxis-Konvention 21.75 AT/M (SECO-FAQ, gängige Lohnsysteme). Bei anderen Wochenrhythmen formel-basiert: 4-Tage-Woche ≈ 17.33 AT/M, 4.5-Tage-Woche ≈ 19.5 AT/M, 6-Tage-Woche ≈ 26 AT/M. Beispiel 5-Tage-Woche: CHF 6'000 / 21.75 = CHF 275.86 pro Tag, bei 5 Resttagen = CHF 1'379.31. 13. Monatslohn-Anteil, Provisionen und Zulagen müssen separat berücksichtigt werden — sie zählen ebenfalls zum massgeblichen Lohn (vgl. SECO-FAQ).

Kann der Arbeitgeber Ferien bei Krankheit kürzen?

Nach OR Art. 329b und SECO-FAQ:

  • Krankheit/Unfall/Schwangerschaft ab 2. vollem Monat: 1/12 pro Monat Kürzung (1. Monat karenzfrei, Art. 329b Abs. 2). SECO bestätigt diese Linie ausdrücklich auch für Schwangerschaft.
  • Eigenverschuldete Verhinderung (Art. 329b Abs. 1): Kürzung nur, wenn Verhinderung "mehr als einen Monat" dauert — dann 1/12 pro vollem Monat ab dem 1. vollen Monat.
  • Militär-/Zivilschutz-/Zivildienst (Art. 329b Abs. 2/3): ≤ 4 Wochen pro Dienstjahr — KEINE Kürzung. Bei längerem Dienst Kürzung ab 2. vollem Monat (analog Krankheit).
  • Mutterschafts-/Vaterschafts-/Adoptions-/Betreuungsurlaub: KEINE Kürzung — auch bei mehrmonatiger Abwesenheit.

Hinweis: Ein Teil der Lehre (z.B. Streiff/von Kaenel) plädiert bei Schwangerschaft für eine längere Karenz (ab 3. Monat). Das Tool folgt der SECO-Linie als amtliche Auslegung des Bundes.

Welche Methode (Tage/365 vs. Monate/12) ist korrekt?

Beide Methoden sind in der Schweizer Praxis anerkannt. SECO-FAQ erlaubt explizit eine "schematische Berechnungsweise", solange sie nicht zu offensichtlich falschen Ergebnissen führt. Die Tage/365-Methode (von diesem Tool verwendet) ist genauer für mid-month Eintritte/Austritte. Die Monate/12-Methode ist bei vollen Monaten einfacher. Differenzen sind meist <0.5 Tage pro Jahr.