Ferientage-Rechner Schweiz
Berechnen Sie den anteiligen Ferienanspruch, Restanspruch und die Auszahlungssumme bei Austritt nach Schweizer Obligationenrecht (OR Art. 329a, 329d).
Eintritt oder Austritt strukturiert abwickeln?
HR Onboarding strukturiert den ganzen Prozess: Self-Service Personalien, Checklisten, Dokumenten-Generator, IT-Rückgabe-Tracking, 4-Augen-Freigaben. Die Ferien-Berechnung selbst bleibt in deinem Lohnsystem — dieses Tool hilft dir bei der Klärung.
Mehr zur Onboarding-Software für KMU →Häufige Fragen
Wie wird der anteilige Ferienanspruch berechnet?
Pro rata temporis: Jahresanspruch × beschäftigte Tage / 365. Beispiel: Eintritt am 1. Juli, 25 Tage Anspruch → 25 × 184/365 ≈ 12.6 Tage für das Eintrittsjahr. Eine alternative Methode (Monate/12) wird ebenfalls verwendet und führt zu geringfügig anderen Ergebnissen. Beide sind in der Praxis akzeptiert; OR Art. 329a schreibt keine spezifische Methode vor.
Müssen Restferien bei Austritt ausbezahlt werden?
Während laufendem Arbeitsverhältnis dürfen Ferien grundsätzlich nicht in Geld abgegolten werden (OR Art. 329d Abs. 2). Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist die Abgeltung nicht bezogener Ferien zulässig, soweit sie zeitlich nicht mehr bezogen werden können (z.B. wegen kurzer Restanstellung oder Freistellung). Eine vertragliche Klausel "Ferien nur in natura" hält in der Praxis oft nicht stand.
Wie hoch ist der gesetzliche Mindestanspruch?
Nach OR Art. 329a Abs. 1: 4 Wochen pro Dienstjahr für alle Mitarbeitenden, 5 Wochen für Mitarbeitende bis zum vollendeten 20. Altersjahr sowie Lernende. GAV oder Einzelvertrag können höhere Ansprüche vorsehen — häufig 5 Wochen ab 50 Jahren.
Wie wird der Tageslohn für die Auszahlung berechnet?
Der Tageslohn ergibt sich aus Monatslohn ÷ durchschnittliche Arbeitstage pro Monat. Für die 5-Tage-Woche verwendet das Tool die etablierte Schweizer Praxis-Konvention 21.75 AT/M (SECO-FAQ, gängige Lohnsysteme). Bei anderen Wochenrhythmen formel-basiert: 4-Tage-Woche ≈ 17.33 AT/M, 4.5-Tage-Woche ≈ 19.5 AT/M, 6-Tage-Woche ≈ 26 AT/M. Beispiel 5-Tage-Woche: CHF 6'000 / 21.75 = CHF 275.86 pro Tag, bei 5 Resttagen = CHF 1'379.31. 13. Monatslohn-Anteil, Provisionen und Zulagen müssen separat berücksichtigt werden — sie zählen ebenfalls zum massgeblichen Lohn (vgl. SECO-FAQ).
Kann der Arbeitgeber Ferien bei Krankheit kürzen?
Nach OR Art. 329b und SECO-FAQ:
- Krankheit/Unfall/Schwangerschaft ab 2. vollem Monat: 1/12 pro Monat Kürzung (1. Monat karenzfrei, Art. 329b Abs. 2). SECO bestätigt diese Linie ausdrücklich auch für Schwangerschaft.
- Eigenverschuldete Verhinderung (Art. 329b Abs. 1): Kürzung nur, wenn Verhinderung "mehr als einen Monat" dauert — dann 1/12 pro vollem Monat ab dem 1. vollen Monat.
- Militär-/Zivilschutz-/Zivildienst (Art. 329b Abs. 2/3): ≤ 4 Wochen pro Dienstjahr — KEINE Kürzung. Bei längerem Dienst Kürzung ab 2. vollem Monat (analog Krankheit).
- Mutterschafts-/Vaterschafts-/Adoptions-/Betreuungsurlaub: KEINE Kürzung — auch bei mehrmonatiger Abwesenheit.
Hinweis: Ein Teil der Lehre (z.B. Streiff/von Kaenel) plädiert bei Schwangerschaft für eine längere Karenz (ab 3. Monat). Das Tool folgt der SECO-Linie als amtliche Auslegung des Bundes.
Welche Methode (Tage/365 vs. Monate/12) ist korrekt?
Beide Methoden sind in der Schweizer Praxis anerkannt. SECO-FAQ erlaubt explizit eine "schematische Berechnungsweise", solange sie nicht zu offensichtlich falschen Ergebnissen führt. Die Tage/365-Methode (von diesem Tool verwendet) ist genauer für mid-month Eintritte/Austritte. Die Monate/12-Methode ist bei vollen Monaten einfacher. Differenzen sind meist <0.5 Tage pro Jahr.