Arbeitszeugnis-Generator Schweiz

Vollzeugnis und Zwischenzeugnis nach OR Art. 330a — mit 6-stufiger Bewertungsskala, etablierten Schweizer Standard-Phrasen und Schluss-Formeln.

Geprüft 2026-05-10 · Rechtsstand OR Stand 2026 · 100% client-seitig, keine Daten verlassen Ihren Browser

1Personalien & Anstellung
In CH-Praxis üblich (BE-Leitfaden), bei ausl. Personen: Herkunftsland
2Aufgaben & Verantwortung
Eine Aufgabe pro Zeile, ohne Bullet-Zeichen
1–2 Sätze. Hilfreich, wenn die Funktion nicht selbsterklärend ist (vor allem bei staatlichen Stellen / grossen Firmen).
3Leistungs-Bewertung

6 = sehr gut/ausgezeichnet · 5 = gut · 4 = befriedigend · 3 = genügend · 2 = mangelhaft · 1 = ungenügend

Arbeitsqualität / FachkompetenzKorrektheit, Sorgfalt, Fachwissen
Arbeitsweise / EffizienzSelbständigkeit, Tempo, Strukturiertheit
Lernbereitschaft / EigeninitiativeWeiterbildung, neue Themen aufgreifen
BelastbarkeitStressresistenz, Termintreue unter Druck
Aktiviert die Führungs-Bewertung (BE-Leitfaden: eigene Dimension bei FK)
4Verhaltens-Bewertung

6 = stets vorbildlich · 5 = stets einwandfrei · 4 = einwandfrei · 3 = korrekt · 2 = im Allgemeinen korrekt · 1 = mit Beanstandungen (heikel!)

Verhalten gegenüber Vorgesetzten
Verhalten gegenüber Kolleg:innen
Verhalten gegenüber Kund:innen (falls relevant)
Achtung: Tiefe Bewertungen (Note 1-2) können rechtlich angreifbar sein. Sie sollten konkret begründbar und mit dokumentierten Gesprächen belegt sein. Im Zweifel HR/Anwalt konsultieren.
5Trennungsgrund & Schluss
6Aussteller

Eintritts- und Austrittsprozess strukturieren?

HR Onboarding strukturiert das Drumherum: Self-Service Personalien, Checklisten, Dokumenten-Generator, IT-Geräte-Tracking, 4-Augen-Freigaben. Zeugnis-Texte selbst formulieren Sie hier — den Rest des Prozesses übernimmt das System.

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Häufige Fragen

Vollzeugnis vs. Zwischenzeugnis — Unterschied?

Vollzeugnis (Endzeugnis) nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Schluss-Formeln (Trennungsgrund, Bedauern, Dank, Wünsche), Verben in Vergangenheit. Zwischenzeugnis während laufendem Verhältnis (z.B. bei Vorgesetzten-Wechsel, neuer Funktion, auf Wunsch des AN), Verben im Präsens, mit Anlass-Angabe statt Schluss-Formeln.

Was sagt OR Art. 330a?

Wortlaut OR Art. 330a Abs. 1: "Der Arbeitnehmer kann jederzeit vom Arbeitgeber ein Zeugnis verlangen, das sich über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über seine Leistungen und sein Verhalten ausspricht." Abs. 2: Auf besonderes Verlangen hat sich das Zeugnis auf Art und Dauer zu beschränken (einfaches Zeugnis / Arbeitsbestätigung).

6-stufige Bewertungs-Skala — wie etabliert ist die?

Die Skala ist HR-Praxis-Standard, aber NICHT Gesetz. Note 6 (sehr gut): "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit"; Note 5 (gut): "stets zu unserer vollen Zufriedenheit"; Note 4 (befriedigend): "zu unserer vollen Zufriedenheit"; Note 3 (genügend): "zu unserer Zufriedenheit"; Note 2 (mangelhaft): "im Grossen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit"; Note 1 (ungenügend): "bemühte sich". Da die Skala als "Code" verwendet wird, kann sie rechtlich angreifbar sein, wenn sie von der Wahrheit abweicht. Tiefe Noten sollten mit konkreten Tatsachen begründet werden.

Wahrheit oder Wohlwollen — was geht vor?

Bundesgericht: Beides ist gleichrangig zu erfüllen. Das Zeugnis muss wahrheitsgetreu sein, aber nicht jedes Detail in negativem Licht hervorgehoben werden. Negative Tatsachen dürfen erwähnt werden, wenn sie für die Gesamtbeurteilung erheblich sind — Einzelfälle ohne Auswirkung auf das Gesamtbild gehören nicht ins Zeugnis. Wohlwollen darf nicht zu unwahren Aussagen führen.

Welche Schluss-Formeln sind üblich?

Bei Vollzeugnis drei Elemente: (1) Trennungsgrund + Bedauern, (2) Dank für geleistete Arbeit, (3) Zukunftswünsche. Beispiel: "Herr X verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch. Wir bedauern seinen Entscheid und danken ihm für die in unserem Unternehmen geleistete Arbeit. Für die berufliche und private Zukunft wünschen wir ihm alles Gute und weiterhin viel Erfolg." Bei Zwischenzeugnis: Anlass-Angabe statt Schluss.

Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf bestimmte Formulierungen?

Nein. Dem Arbeitgeber steht beim Verfassen ein breites Ermessen zu. Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf die Verwendung bestimmter Wörter — nur auf ein wahrheitsgetreues, wohlwollendes und vollständiges Zeugnis. Bei Streit über den Inhalt kann eine Korrektur verlangt werden.

Wann muss ein Zeugnis ausgestellt werden?

Vollzeugnis: spätestens am letzten Arbeitstag (in der Praxis oft bei der Schlussabrechnung). Zwischenzeugnis: jederzeit auf Verlangen des AN. Bei Verzug kann ein Zeugnis gerichtlich eingefordert werden, ggf. mit Schadensersatz bei nachweisbarem Schaden (z.B. verpasste Bewerbung).