Arbeitsrapport-Generator Schweiz
Wochenrapport mit Tag-Einträgen, automatischer Pausen-Pflicht-Prüfung nach ArG und Soll/Ist-Vergleich. Kostenlos, druckbar.
| Tag | Start | Ende | Pause (Min) | Notiz | Netto | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Total Woche: | 0.00 h | |||||
- Pausen-Pflicht nach Arbeitsgesetz Art. 15: ≥15 Min bei >5.5h, ≥30 Min bei >7h, ≥60 Min bei >9h Arbeit/Tag
- Pausen zählen nicht als Arbeitszeit (ausser Arbeitsplatz darf nicht verlassen werden)
- Maximale wöchentliche Arbeitszeit ArG Art. 9: 45h (Industrie/Büro), 50h (übrige)
- Erfassungspflicht ArG Art. 46 + ArGV 1 Art. 73 — vereinfachte Erfassung unter Bedingungen möglich
- GAV / Einzelvertrag können abweichende Pausen-/Arbeitszeit-Regeln vorsehen
- Dieses Tool ist eine Hilfe zur Selbst-Erfassung — verbindlich ist immer die Arbeitsvertrags-/GAV-/ArG-Regelung im Einzelfall
Arbeitszeit systematisch tracken?
HR Onboarding strukturiert HR-Prozesse: Self-Service Personalien, Onboarding-Checklisten, IT-Geräte-Tracking, 4-Augen-Freigaben. Reine Zeiterfassung erfolgt typischerweise im separaten Lohnsystem.
Mehr zur Onboarding-Software für KMU →Häufige Fragen
Welche Pausen sind nach ArG vorgeschrieben?
Nach ArG Art. 15: ≥15 Min bei mehr als 5.5h, ≥30 Min bei mehr als 7h, ≥60 Min bei mehr als 9h Arbeit pro Tag. Pause muss in der Mitte der Arbeitszeit liegen und gilt nicht als Arbeitszeit (ausser der AN darf den Arbeitsplatz nicht verlassen).
Was ist die maximale Arbeitszeit pro Woche?
Nach ArG Art. 9: max. 45 Stunden/Woche für Industriebetriebe und Büroangestellte (höhere Berufe), 50 Stunden/Woche für übrige Arbeitnehmende. Pro Tag: ohne Bewilligung normalerweise höchstens 9h, mit Überzeit max. 14h.
Muss der Arbeitgeber Arbeitszeit erfassen?
Ja. Nach ArG Art. 46 und ArGV 1 Art. 73 muss der Arbeitgeber Arbeitszeit, Ruhezeiten, Pausen und Ausgleichszeiten erfassen. Vereinfachte Erfassung ist unter bestimmten Bedingungen möglich (z.B. Kaderpersonal mit Lohn ≥ CHF 120'000).
Was zählt als Arbeitszeit?
Arbeitszeit ist die Zeit, während der sich der Arbeitnehmer zur Verfügung des Arbeitgebers zu halten hat (ArG Art. 13). Pausen zählen nicht zur Arbeitszeit, ausser der AN darf den Arbeitsplatz nicht verlassen oder muss erreichbar bleiben (Pikett/Bereitschaftsdienst).